Mensch-Hund-Aktiv
W.E.G.E. in der Hundeerziehung


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die AGB der Firma Mensch-Hund-Aktiv, Hammerstraße 59 in D-57645 Nister, gesetzlich vertreten durch den Inhaber Torsten Grimm (im Folgenden MHA genannt), gelten für alle unter § 2 beschriebenen einmaligen und fortlaufenden Leistungen der MHA und ihrer Internetdomain www.mensch-hund-aktiv.de.
  2. Die AGB in der aktuellen Version sind spätestens mit der Inanspruchnahme der durch die MHA offerierten Leistungen gültig und können jederzeit unter der o. g. Internetadresse online eingesehen und heruntergeladen werden.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform und Bestätigung durch die MHA. Hierzu ist nur der Inhaber berechtigt.
  4. Die Schriftform wird durch Brief, Fax oder Email gewahrt.
  5. Über die Möglichkeit des Widerrufs wird der Kunde bei jedem Auftrag gesondert informiert. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen.

§ 2 Leistungen / Vertragsgegenstand

  1. Das Ausbildungsangebot der MHA umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, basierend auf der von Jan Nijboer entwickelten Trainingsphilosophie Natural Dogmanship® (ND). Diese beinhaltet sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
  2. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem MHA-Coach. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch den MHA-Coach festgestellt.
  3. Die Auswahl des MHA-Coaches für den jeweiligen Hund und Hundehalter erfolgt durch die MHA in Zusammenarbeit mit dem Kunden und wird so individuell gestaltet.
  4. Ein Vorgespräch ist wichtig und notwendiger Bestandteil der Ausbildung und kostenpflichtig, § 4, Nr. 4.
  5. Eine Beratung per Telefon und Email ist nur mit Kunden möglich, deren Hund der MHA bekannt ist. Diese Kurzberatungen sind nicht kostenpflichtig und gehören zum Service. Sollte ein angemessener Rahmen überschritten werden, weisen wir Sie darauf hin und verweisen auf unsere Beratungsstunden.
  6. Trainingsvorbereitung, Trainingsnachbesprechung und alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen sind Bestandteil der vereinbarten Beratungszeit. Dazu zählen u. a. der Auf- und Abbau von Geräten und Hilfsmitteln, Vor- und Nachbesprechung des praktischen Trainings, Verkauf von notwendigen Materialien im Shop der Natural-Dogmanship-Zentrale, Honorarabrechnung und -vereinbarungen, neue Terminvereinbarung etc. Die Notwendigkeit der Maßnahmen liegt im Ermessen des MHA-Coaches.

§ 3 Auftragserteilung / Vertrag

  1. MHA behält sich vor, bei Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung vom Kunden zu verlangen (§ 1, Nr. 4).

§ 4 Preise

  1. Es gilt die bei der Auftragserteilung vereinbarte aktuelle Preisliste, siehe § 4, Nr. 4. Aktuelle Konditionen werden dem Kunden bei Auftragserteilung mitgeteilt und sind auf der Domain www.mensch-hund-aktiv.de ersichtlich. Abweichende Preise sind nach Vereinbarung möglich. Preiserhöhungen behält sich MHA jederzeit vor.
  2. Rabatte durch festgelegte oder individuell abgesprochene Beratungspakete mit Vorauszahlung sind möglich.
  3. Die Dauer von Beratungspaketen und daraus entstehenden Rabatten ist auf neun Monate begrenzt.

§ 5 Zahlung

  1. MHA behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen oder Abschläge vor Beratungen zu verlangen. Insbesondere für Paketpreise und Gruppenabonnements ist eine Vorauszahlung bei Vertragsabschluss fällig. Barzahlungen sind nach Absprache möglich.
  2. Gebühren für Kurse, Seminare und Workshops sind spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung von weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist sofort zu zahlen.

§ 6 Zahlungsverzug

  1. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn MHA über den Betrag verfügen kann. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, so ist MHA auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, weitere Dienstleistungen abzulehnen.

§ 7 Vertragskündigung / Beratungsabbruch

  1. Bei Trainingsabbruch durch den Kunden aus Gründen, die nicht von MHA zu vertreten sind, wird die vereinbarte Zahlung sofort in voller Höhe fällig. Die Ersparnis durch Paketpreise entfällt in diesem Falle.

§ 8 Trainingsorte

  1. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst auf dem Trainingsgelände der Natural-Dogmanship®-Zentrale. In Einzelfällen kann die Ausbildung auch an hiervon abweichenden Orten stattfinden.
  2. Für den Fall, dass die Ausbildung bei einem so genannten Hausbesuch durchgeführt wird, werden die Fahrtkosten und Zeitaufwand zusätzlich berechnet.

§ 9 Absagen der Beratung: Einzel- und Gruppenstunden

  1. Eine gültige Absage ist nur schriftlich möglich (§ 1, Nr. 4). Als Zeitpunkt zählt der Eingang im Büro der MHA.
  2. Nimmt der Kunde nicht an einer gebuchten Einzelberatung teil und sagt nicht mindestens drei Tage vor Unterrichtsbeginn im Büro der MHA ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen.
  3. Nimmt der Kunde nicht an einer verbindlich gebuchten Gruppenstunde teil und sagt nicht mindestens drei Tage vor Unterrichtsbeginn ab, so hat der Kunde 15 Euro zu zahlen. Bei Absagen ab dem Veranstaltungstag oder nicht getätigten Absagen wird der Gruppenpreis vollständig berechnet.
  4. Nimmt der Kunde nicht an einem verbindlich gebuchten Workshop, Kurs oder Seminar teil, werden unten genannte Gebühren fällig (§ 10, Nr. 1).

§ 10 Stornierungskosten

  1. Für Kurse, Seminare und Workshops werden Stornierungskosten folgendermaßen berechnet:
  2. Bis mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung fallen 15 Euro Bearbeitungsgebühren an.
  3. Ab vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung hat der Kunde die volle Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
  4. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass MHA ein geringerer Schaden entstanden ist. Dann ergibt sich der zu zahlende Betrag durch diesen Nachweis zuzüglich der Bearbeitungsgebühr.
  5. Kurse werden als eine Veranstaltung betrachtet. Einzelne Stunden können nicht storniert werden, es muss in diesem Fall der gesamte Kurs abgesagt werden.
  6. Storniert der Kunde ein Beratungspaket, so werden die bis zur Stornierung erbrachten Leistungen abgerechnet. Der Anspruch auf Rabatte entfällt. Als Abrechnungsgrundlage gelten die aktuellen Grundpreise in der Preisliste zum Abschlusszeitpunkt der Vereinbarung. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Entsteht ein Differenzbetrag, wird dieser dem Klienten spätestens 30 Tage nach Stornierung erstattet. Entsteht ein Forderungsbetrag an den Klienten, so ist dieser spätestens 30 Tage nach Stornierung vom Kunden an die MHA zu zahlen.

§ 11 Stornierung durch MHA, Verspätungen und Verlängerungen

  1. MHA behält sich vor (z. B. bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder im Falle von Erkrankung der Kursleitung) das Seminar abzusagen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmenden die von ihnen bereits gezahlte Seminargebühr wieder zurück. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche – aus welchem Grund auch immer – können nicht geltend gemacht werden.
  2. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
  3. Eine Verlängerung wegen Fragestellungen ist möglich und gehört zum Service. Sollte ein angemessener Rahmen überschritten werden, weisen wir Sie darauf hin und verweisen auf unsere Beratungsstunden oder berechnen diese Zeit, nachdem wir Sie informiert haben.

§ 12 Hundegesundheit

  1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
  2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Chronische Erkrankungen sind dem MHA-Coach bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.
  3. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den MHA-Coach über Besonderheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
  4. Ebenfalls ist der MHA-Coach vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
  5. Der MHA-Coach ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.

§ 13 Haftung

  1. Eine Haftung der MHA (des oder der MHA-Coaches) für Körper- und / oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
  2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des MHA-Coaches handelt und sich auf dem Schulungsgelände der MHA mit Hund befindet.
  3. Soweit der Kunde durch den MHA-Coach aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.

§ 14 Gestaltung der Übungsabläufe, Erfolgsgarantie

  1. Der MHA-Coach ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
  2. Der MHA-Coach übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
  3. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch das Zentrum für Menschen mit Hund gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

§ 15 Urheberrecht, Aufzeichnungen

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Videoaufzeichnungen, die MHA von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.
  2. Seminarunterlagen sowie unterstützende Visualisierungen (wie Plakate, Zeichnungen und Ähnliches), die von MHA verwendet werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Herrn Torsten Grimm nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Smart- oder iPhone, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Herrn Torsten Grimm reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
  3. Das Aufzeichnen von Ton und Videosequenzen sowie das Fotografieren während der Veranstaltungen und Beratungen inklusive Gruppenstunden sowie Notizen mit digitalen Medien ist untersagt.

§ 16 Corona – Sonderregeln

  1. Der Kunde versichert, dass er zum Zeitpunkt des Kontaktes mit dem MHA – Coach nicht über erkältungsähnliche Symptome verfügt.
  2. Die Schutzmaßnahmen der MHA werden auf einem Handzettel verfasst und jeweils vor den Beratungen zur Verfügung gestellt. Sie gelten als Teilnahmebedingungen.

§ 17 Salvatorische Klausel

  1. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.
  2. Die Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist an den Sitz der MHA angelehnt: Westerburg.